Einholen von genehmigungen


Bereiche

  • Antragstellung für Fällungen
  • Korrespondenz mit der zuständigen Behörde
  • Abwicklung aller bürokratischen Angelegenheiten

Wir übernehmen für Sie alle Einzelheiten der Antragstellung und den Kontakt  mit der zuständigen Behörde. 

Die Arbeit an Bäumen wird durch Baumschutzverordnung geregelt. Der Stammumfang und die Maßnahme selbst (z.B. Fällung oder Schnitt) entscheiden, ob die Baumarbeit einer Genehmigungspflicht durch die zuständige Bezirksbehörde unterliegt. Die Baumschutzverordnung des Landes Berlin schütz sämtliche Laub- und Nadelhölzer, sowie viele Obstbaumarten auf privatem und öffentlichen Grund. 

Planmäßige Fällungen, sowie schwere Schnittmaßnahmen können nur in den Monaten der Baumfällsaison von November bis März durchgeführt werden.

 

Genehmigungspflichtig sind: 

  • Baumfällungen 
  • Baumschnitte (ab 15 cm Aststärke) 
  • Arbeiten im Wurzelbereich

 

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind u.a.

  • Antragsformulare 
  • Baumgutachten durch eine Fachkraft 
  • Schriftliche Begründung der Maßnahmen
  • Einreichung eines Angebots
  • ggf. Einholung von Vollmachten / Zuständigkeitsklärungen

Wir übernehmen für Sie alle Einzelheiten der Antragstellung und den Kontakt mit der zuständigen Behörde.